
Petition:
"Asyl für Ex-Muslime"
Der Abfall vom Islam stellt
in vielen „muslimischen Ländern“ ein
todeswürdiges Verbrechen dar. Die Flucht aus der Heimat ist für
Ex-Muslime oft die letzte Chance, grausamen Strafen zu entgehen. Bislang
jedoch haben deutsche Gerichte die Gefahren, die diesen Menschen in
den Ursprungsländern drohen, in skandalöser Weise heruntergespielt
und ihnen das Recht auf Asyl verweigert.
Ein besonders gravierendes Beispiel ist der Fall des iranischen Ex-Muslims
Siamak Zare: Zare gehört zu den mutigen Menschen, die 2007 im
Rahmen der Kampagne des „Zentralrats der Ex-Muslime“ (ZdE)
dem Islam öffentlich abgeschworen haben. Sein Foto fand sich auf
dem Kampagnenplakat direkt neben dem Foto der ZdE-Vorsitzenden Mina
Ahadi.
Siamak Zare weiß, was ihm für diese provokative Aktion im
Iran blühen kann. Der ausgebildete Kameramann hat den Terror des
Regimes in der Vergangenheit am eigenen Leib erfahren. Zweimal ist
er im Iran aufgrund seiner regimekritischen Einstellung inhaftiert
und gefoltert worden. Im Jahr 2000 gelang Zare mit seiner Familie die
Flucht nach Deutschland, wo eines seiner beiden Kinder geboren wurde.
Er hoffte, in Deutschland in Freiheit leben und seinen Beruf als Kameramann
ausüben zu können. Doch die deutsche Asylgesetzgebung
ließ das
nicht zu.
Das Verwaltungsgericht Kassel urteilte, dass die öffentliche Abkehr
vom muslimischen Glauben keinen hinreichenden Asylgrund darstelle,
da in Zares Fall das „religiöse Existenzminimum“ nicht
gefährdet sei. Dieses religiöse Existenzminimum umfasse nämlich,
so die Richter, „neben der Religionsausübung im häuslich-privaten
Bereich das gemeinsame Gebet und den Gottesdienst mit Gleichgesinnten
abseits der Öffentlichkeit“. Nun hat Siamak Zare als humanistischer
Atheist in der Tat kein Interesse an Gebeten und Gottesdiensten. Und
so verstiegen sich die Richter zu der ungeheuerlichen Behauptung, dass
Zare als religionsfreier Mensch überhaupt nicht religiös
verfolgt werden könne und deshalb auch keinen Anspruch auf Asyl
habe.
Dabei verkannten die Richter, dass im Iran gerade säkulare Gegner
des Regimes verfolgt und ermordet werden und dass Atheisten als eine
noch größere Systembedrohung gelten als Konvertiten zum
Christentum. Seit der Machtergreifung der Mullahs wurden Tausende freigeistige
Systemgegner hingerichtet. Das Gesetz über die islamischen Strafen
vom 8. Mordad 1370 / 30. Juli 1991 sieht als Hadd-Strafe für den „Kampf
gegen Gott und das Verderbenstiften auf Erden“ Tötung, Kreuzigung,
Abschneiden der rechten Hand und des linken Fußes oder Verbannung
vor – wobei es im freien Ermessen des Richters liegt, welche
der vier Strafen er als angemessen erachtet.
Siamak Zare hat nun einen erneuten Asylantrag (Folgeantrag) gestellt.
Wir, die Unterzeichnenden, werden dieses Verfahren aufmerksam
verfolgen und erwarten von den Richtern, dass sie die Rechtsansprüche religionsfreier
Menschen endlich in gleichem Maße respektieren wie die Ansprüche
gläubiger Menschen! Angesichts der großen Gefahren, denen
sie in islamisch regierten Ländern wie dem Iran ausgesetzt wären,
sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Siamak Zare und
seine Familie Asyl in Deutschland erhalten.
Unsere
Forderungen gehen über den Einzelfall „Siamak Zare“ jedoch
hinaus: Wir fordern den Asylstatus für alle Ex-Muslime, die in
ihren Herkunftsländern von Verfolgung, Folter, Mord bedroht sind!
Es kann nicht sein, dass sie unter der ständigen Angst leben müssen,
in Länder abgeschoben zu werden, die von islamischen Fundamentalisten
regiert werden. Die deutsche Politik und Justiz sind dringend gefordert,
solch eklatante Fehlentscheidungen zu korrigieren!
Im Namen der Kritischen Islamkonferenz
Mina
Ahadi, Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime
Hartmut Krauss, Redaktion der Zeitschrift Hintergrund
Dr. Michael Schmidt-Salomon, Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung
Wenn Sie
die Petition „Asyl für Ex-Muslime“ durch
Ihre Unterschrift unterstützen wollen,
klicken Sie bitte auf den
folgenden Link:
http://giordano-bruno-stiftung.org/p_asyl/petitionbook.php

Erster
Erfolg der Kampagne: Siamak Zare erhält Flüchtlingsstatus!
Die von der „Kritischen
Islamkonferenz“ initiierte Kampagne „Asyl für Ex-Muslime“ kann
einen ersten Erfolg verbuchen: Siamak Zare muss nicht mehr befürchten,
in den Iran abgeschoben werden. Das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge hob in seinem Bescheid (AZ:5382655-439) die „Abschiebungsandrohung“ gegen
Zare auf und erkannte ihm die „Flüchtlingseigenschaft“ zu.
„Damit ist unseres Wissens das erste Mal anerkannt worden, dass auch religionsfreie
Menschen religiös verfolgt werden!“ erklärte der Vorstandssprecher
der Giordano Bruno Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, der die Kampagne geleitet
hatte. „Wir hoffen, dass diese Entscheidung nun in anderen Asylverfahren
berücksichtigt wird!“
Lesen Sie weiter unter:
http://hpd.de/node/9344
Materialien zur Kampagne:
Asyl für Ex-Muslime!
Kampagne für säkulare Flüchtlinge aus islamischen
Staaten angelaufen
Gunnar Schedel, Materialien und Informationen zur Zeit (MIZ) 4/09
Download der pdf-Datei
Apostasie: Grundinformation
der Internationalen Gesellschaft für
Menschenrechte
http://www.igfm.de/Apostasie-Abfall-vom-Islam.476.0.html (externer
Link)
Auszüge aus den Strafgesetzen
der Islamischen Republik Iran
(externer Link, siehe insbesondere „Kampf gegen Gott und Verderbenstiften
auf Erden“)
http://www.igfm.de/Auszuege-aus-den-Strafgesetzen-der-Islamischen-Republik-Iran.593.0.html
Kritische Islamkonferenz fordert Bundesregierung zum Protest
gegen
Hinrichtungen im Iran auf
http://hpd.de/node/8177 (externer Link)
Ehasan Fattahian wurde hingerichtet
http://hpd.de/node/8197 (externer Link)
Gerichtsurteil
im Asylverfahren „Siamak
Zare“
(siehe insbesondere die hervorgehobene Passage auf S.11!)
(pdf-Datei, Download)
Folgeantrag im
Asylverfahren "Siamak Zare" (RA Marx, Frankfurt)
(pdf-Datei, Download)
Spuren der Folter:
Siamak nach der Entlassung aus iranischer U-Haft
(Bild 1, Bild
2)
Siamak als Fotograf
in Deutschland
Zeitungsbericht zu einer aktuellen Ausstellung
Kampagnenplakat „Wir haben abgeschworen!“
des
Zentralrats der Ex-Muslime (hervorgehoben Siamak Zare)
(pdf-Datei, Download)
Original-Broschüre „Wir haben abgeschworen!“ des
ZdE
(pdf-Datei,
Download)
Wenn Sie die Asylverfahren von Siamak Zare und anderen Ex-Muslimen
finanziell unterstützen möchten, überweisen Sie bitte
eine Spende auf das Konto der Giordano Bruno Stiftung:
Konto-Nr: 25 95 700 00
BLZ: 500 400 00
Commerzbank Frankfurt-Höchst
IBAN: DE 17 5004 0000 0259 5700 00
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Ex-Muslime