Petition: „Asyl für Ex-Muslime“

Der Abfall vom Islam stellt in vielen „muslimischen Ländern“ ein todeswürdiges Verbrechen dar. Die Flucht aus der Heimat ist für Ex-Muslime oft die letzte Chance, grausamen Strafen zu entgehen. Bislang jedoch haben deutsche Gerichte die Gefahren, die diesen Menschen in den Ursprungsländern drohen, in skandalöser Weise heruntergespielt und ihnen das Recht auf Asyl verweigert. 

Ein besonders gravierendes Beispiel ist der Fall des iranischen Ex-Muslims Siamak Zare: Zare gehört zu den mutigen Menschen, die 2007 im Rahmen der Kampagne des „Zentralrats der Ex-Muslime“ (ZdE) dem Islam öffentlich abgeschworen haben. Sein Foto fand sich auf dem Kampagnenplakat direkt neben dem Foto der ZdE-Vorsitzenden Mina Ahadi.

Siamak Zare weiß, was ihm für diese provokative Aktion im Iran blühen kann. Der ausgebildete Kameramann hat den Terror des Regimes in der Vergangenheit am eigenen Leib erfahren. Zweimal ist er im Iran aufgrund seiner regimekritischen Einstellung inhaftiert und gefoltert worden. Im Jahr 2000 gelang Zare mit seiner Familie die Flucht nach Deutschland, wo eines seiner beiden Kinder geboren wurde. Er hoffte, in Deutschland in Freiheit leben und seinen Beruf als Kameramann ausüben zu können. Doch die deutsche Asylgesetzgebung ließ das nicht zu. 

Das Verwaltungsgericht Kassel urteilte, dass die öffentliche Abkehr vom muslimischen Glauben keinen hinreichenden Asylgrund darstelle, da in Zares Fall das „religiöse Existenzminimum“ nicht gefährdet sei. Dieses religiöse Existenzminimum umfasse nämlich, so die Richter, „neben der Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich das gemeinsame Gebet und den Gottesdienst mit Gleichgesinnten abseits der Öffentlichkeit“. Nun hat Siamak Zare als humanistischer Atheist in der Tat kein Interesse an Gebeten und Gottesdiensten. Und so verstiegen sich die Richter zu der ungeheuerlichen Behauptung, dass Zare als religionsfreier Mensch überhaupt nicht religiös verfolgt werden könne und deshalb auch keinen Anspruch auf Asyl habe.

Dabei verkannten die Richter, dass im Iran gerade säkulare Gegner des Regimes verfolgt und ermordet werden und dass Atheisten als eine noch größere Systembedrohung gelten als Konvertiten zum Christentum. Seit der Machtergreifung der Mullahs wurden Tausende freigeistige Systemgegner hingerichtet. Das Gesetz über die islamischen Strafen vom 8. Mordad 1370 / 30. Juli 1991 sieht als Hadd-Strafe für den „Kampf gegen Gott und das Verderbenstiften auf Erden“ Tötung, Kreuzigung, Abschneiden der rechten Hand und des linken Fußes oder Verbannung vor – wobei es im freien Ermessen des Richters liegt, welche der vier Strafen er als angemessen erachtet.

Siamak Zare hat nun einen erneuten Asylantrag (Folgeantrag) gestellt. Wir, die Unterzeichnenden, werden dieses Verfahren aufmerksam verfolgen und erwarten von den Richtern, dass sie die Rechtsansprüche religionsfreier Menschen endlich in gleichem Maße respektieren wie die Ansprüche gläubiger Menschen! Angesichts der großen Gefahren, denen sie in islamisch regierten Ländern wie dem Iran ausgesetzt wären, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Siamak Zare und seine Familie Asyl in Deutschland erhalten.

Unsere Forderungen gehen über den Einzelfall „Siamak Zare“ jedoch hinaus: Wir fordern den Asylstatus für alle Ex-Muslime, die in ihren Herkunftsländern von Verfolgung, Folter, Mord bedroht sind! Es kann nicht sein, dass sie unter der ständigen Angst leben müssen, in Länder abgeschoben zu werden, die von islamischen Fundamentalisten regiert werden. Die deutsche Politik und Justiz sind dringend gefordert, solch eklatante Fehlentscheidungen zu korrigieren!

Im Namen der Kritischen Islamkonferenz

Mina Ahadi, Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime
Hartmut Krauss, Redaktion der Zeitschrift Hintergrund
Dr. Michael Schmidt-Salomon, Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung